Functional Cosmetic kosmetische Produkte mit physiologisch nachhaltiger Wirksamkeit

Norm Fun Cos

Richtlinie
Functional Cosmetic ICADA

1.Definition
Kosmetische Produkte, die alternativ

1. nicht nur physikalisch sondern auch über physiologische Mechanismen kosmetische
Wirkung entfalten
2. mit kosmetischer Pflege Hautkrankheits-Therapien unterstützen
3. Hautmissbefindlichkeiten kurativ mit kosmetischen Mitteln pflegen
und über dafür geeignete, beratungsverbundene Vertriebskanäle an den Verbraucher gelangen,

sind „functional cosmetic“-Produkte in der Definition von ICADA. Berücksichtigung
finden dabei auch Leitlinien aus Kooperationen zwischen Dermatologen und Apothekern,
die zur Verwendbarkeit für die Industrie und Orientierung für den Endverbraucher entsprechend
weiterentwickelt wurden.

Im Zweifelsfall entscheidet der functional-cosmetic-Ausschuss über die Konformität.

2.Erfassung von geeigneten Wirkansprüchen
Um Sicherheit über die Definition zu geben, werden die unter 1-3 fallenden Wirkansprüche
in einer Positivliste erfasst. Die Positivliste ist keine Alternative zu den notwendigen Dokumentationsunterlagen.
Eine Dokumentation ist für jedes individuelle Produkt durch den
Antragsteller individuell zu erstellen. Die Liste ist nur eine Orientierungshilfe und nicht
ausschließlicher Natur.

3.Produktmeldung
Zur Erteilung der Zeichennutzungs-bzw. Konformitätsauslobungs- Erlaubnis werden

  1. die Produkte mit Markenamen
  2. deren Wirkstoffe
  3. in der eingesetzten Konzentration
  4. mit resultierenden Wirkansprüchen
  5. die Art der Dokumentation, auf deren Basis die Wirkansprüche gemacht werden

in einer Meldedatei zum Schutze des Know Hows nur in INCI-Namen der ICADAGeschäftsstelle
und parallel dem Prüfinstitut mitgeteilt.

4.Prüfung und Konformitätsbestätigung
Von einer unabhängigen ICADA-akkreditierten Gutachterstelle wird die Meldung auf Plausibilität
geprüft, wobei zur Begutachtung der gleiche Maßstab wie bei den Überwachungsbehörden
üblich angelegt wird. Das Prüfungsergebnis mit eventuell resultierender Konformität
wird der antragstellenden Firma und parallel ICADA mitgeteilt. Nach Vorlage der Konformitätsbestätigung
wird von ICADA die Erlaubnis zur Zeichennutzung erteilt. Die Konformitätsprüfung
ist Bestandteil der Richtlinie, Aussagen über Konformität mit der ICADARichtlinie
ohne Mitgliedschaft, Lizenzvertrag, durchgeführte Begutachtung bei einem ICADA-
akkreditierten Gutachter und anschließende Zertifizierung sind nicht statthaft und werden
als Irreführung angesehen. Schadenersatzforderungen für unbefugte Zeichennutzung
oder Konformitätsbehauptung erfolgen ohne Prüfung auf Konformität.